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Vergnügungssteuer für Silvesterveranstaltungen (Archiv)

Gemäß Vergnügungssteuersatzung der Stadt Schwedt/Oder unterliegen Tanzveranstaltungen, dazu gehören auch öffentliche Silvester- und Faschingsveranstaltungen, der Vergnügungssteuer.

Deshalb fordert der Fachbereich Finanzen der Stadtverwaltung Schwedt/Oder alle Veranstalter von öffentlichen Silvester- und Faschingsveranstaltungen auf, die Abrechnung der verkauften Eintrittskarten unter Angabe der Anzahl und des Entgeltes sowie des Ortes der Veranstaltung

  • binnen 7 Werktagen nach der jeweiligen Veranstaltung

bei der Stadtverwaltung Schwedt/Oder, Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5, Abteilung Steuern, Zimmer 221 a zu den allgemeinen Sprechzeiten vorzunehmen. Danach wird ein förmlicher Steuerbescheid erstellt.