Wirtschaftsordnung
Eigenverantwortliches Handeln und freier Wettbewerb haben auch in der Wirtschaftsordnung der sozialen Marktwirtschaft grundsätzlich Vorrang vor staatlichen Eingriffen. Der Staat schafft dafür den rechtlichen und organisatorischen Rahmen.
So setzt etwa die Teilnahme am Wirtschaftsleben im Bereich des Gewerberechts eine entsprechende Tätigkeitsanzeige oder eine Erlaubnis voraus. In der Regel beschränken sich Eingriffe des Staates aber auf die Anwendung und Durchsetzung des geltenden Rechts, wie etwa des Kartellverbotes nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
Viele dieser Rahmenbedingungen sind bundesrechtlich geregelt, jedoch auf Landesebene zu vollziehen. Dementsprechend verantwortet das Ministerium für Wirtschaft und Energie folgende wichtige Teilbereiche: