Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE)

Gemeinsam für Gute Arbeit

Brandenburger Bündnis für Gute Arbeit

Gute Arbeit als Leitbild für eine moderne Arbeitswelt und fairen unternehmerischen Wettbewerb ist die Grundlage für ein starkes, soziales und wirtschaftlich erfolgreiches Brandenburg.

Brandenburg gestaltet den Wandel der Arbeitswelt im Sinne „Guter Arbeit“. Gute Arbeit: Das bedeutet anständige Bezahlung, sichere Arbeitsplätze, vielfältige Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, altersgerechte Arbeitsbedingungen, ein betriebliches Gesundheitsmanagement, hohe Standards beim Arbeitsschutz und eine funktionierende Sozialpartnerschaft mit zukunftsfähigen Tarifverträgen.

Am 11. Mai 2016 hat sich das Brandenburger Bündnis für Gute Arbeit konstituiert. Es ist das zentrale arbeitspolitische Gremium des Landes. Es soll das Leitbild Guter Arbeit weiter verbreiten und zur Richtschnur des gemeinsamen Handelns der Arbeitsmarktakteure machen.

Dem Bündnis gehören unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsidenten Dietmar Woidke das federführende Wirtschafts- und Arbeitsministerium (MWAE), das Gesundheits- und Sozialministerium (MSGIV) und das Bildungsministerium (MBJS), die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern, der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Unternehmensverbände Berlin und Brandenburg, die LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege sowie die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit an.

Anhand des Bündnisses wird eine bessere Verzahnung der arbeitspolitischen Debatten und Aktivitäten im Land geleistet. Gemeinsam verständigen sich die Arbeitsmarktakteure mit der Landesregierung auf zentrale politische Initiativen, Kampagnen und Maßnahmen. Das Bündnis trifft sich jährlich. 

Die letzte Sitzung des Bündnisses für Gute Arbeit fand am 15. September 2023 statt.  Ein wichtiger Themenschwerpunkt war die Unterzeichnung des Ausbildungskonsenses 2023 - 2025. Der Ausbildungskonsens wird alle zwei Jahre von den Partnern des Konsenses aktualisiert und fortgeschrieben. Weitere Informationen zum Ausbildungskonsens finden sie hier.


„Gute Arbeit in Brandenburg – Politik und Wissenschaft im Dialog“ – Kooperation Land Brandenburg mit WZB

Digitalisierung und der Wandel der Arbeitswelt beschäftigen Politik, Wirtschaft und Wissenschaft gleichermaßen. Dialog lohnt sich um jeweils Anregungen und Einblicke gewinnen zu können. Bereits 2017 vereinbarten daher das Land Brandenburg und das Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) eine in dieser Form einmalige Kooperation. Angesiedelt wurde die Kooperation in Brandenburg beim Bündnis für Gute Arbeit, auf Seiten des WZB beim dortigen „Promotionskolleg Gute Arbeit“. Zur Vernetzung der jeweiligen Diskussionen und Aktivitäten fanden unter anderem Fachgespräche und eine Fachkonferenz statt. 

Die erfolgreiche Zusammenarbeit wurde 2020 mit einem neuen Kooperationsvertrag für eine weitere Legislaturperiode fortgeführt. Der regelmäßige Austausch fand in mehreren Fachgesprächen eine erfolgreiche Fortsetzung und findet mit einer Fachkonferenz im II. Quartal 2024 vorerst ihren Abschluss.


Brandenburger Sozialpartnerdialog

Logo Sozialpartnerdialog

Sozialpartnerschaft bedeutet, dass Arbeitgeber und Gewerkschaften gemeinsam gute Lohn- und Arbeitsbedingungen gestalten. Zentraler Ausdruck von Sozialpartnerschaft sind Tarifverträge.

Das Wirtschafts- und Arbeitsministerium des Landes Brandenburg, die Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), Bezirk Berlin-Brandenburg, haben am 31. Mai 2011 eine Gemeinsame Erklärung zur Stärkung der Sozialpartnerschaft im Land Brandenburg verabschiedet. Seitdem trifft sich der Sozialpartnerdialog unter Moderation des Arbeitsministeriums mindestens zweimal im Jahr.

Wesentliche Aufgaben der Brandenburger Sozialpartnerschaft sind: Bewältigung des demografischen Wandels, Fachkräftesicherung, eine weiterhin positive Wirtschaftsentwicklung, die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und die Sicherung fairer Entlohnung.

Ziele der Sozialpartnerschaft

Ziel der Gemeinsame Erklärung zur Stärkung der Sozialpartnerschaft im Land Brandenburg ist eine stärkere Beteiligung der bisher nicht organisierten Unternehmen und Beschäftigten. Es sollen die gemeinsamen Kräfte gebündelt werden, um den Herausforderungen einer dynamischen Wirtschaft und eines sich nicht zuletzt im Angesichte des demografischen Wandels und der Digitalisierung verändernden Arbeitsmarktes begegnen zu können.

Hintergrund der Aktivitäten ist insbesondere das Ziel der Erhöhung der Tarifbindung, da Tarifverträge ein ganz wesentliches Element zur Sicherung von Fachkräften und Guter Arbeit mit gerechten Löhnen sind.

Brandenburger Sozialpartnerdialog

Zur Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung wurde am 14. November 2011 der Brandenburger Sozialpartnerdialog gegründet. An ihm beteiligen sich unter der Moderation des Wirtschafts- und Arbeitsministeriums die Vereinigung der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB), der DGB-Bezirk Berlin-Brandenburg, die Tarifparteien der Branchen Metall- und Elektro, Baugewerbe, Chemie, Handel, Logistik sowie des Hotel- und Gaststättengewerbes und verschiedene Landesinnungsverbände. Gemeinsam werden die Ziele "Stärkung der Tarifbindung" und "Fachkräftesicherung" mit Initiativen und Projekten, verstärkter Öffentlichkeitsarbeit und Fachtagungen verfolgt.

Tarifbindung

Im Jahr 2022 waren 17 Prozent der brandenburgischen Betriebe über einen Flächen- oder Haustarifvertrag tarifgebunden (2021 waren es 18 Prozent) [Quelle: Betriebspanel, 27. Welle]. In diesen Betrieben arbeiteten 47 Prozent aller brandenburgischen Beschäftigten. In Westdeutschland lagen die entsprechenden Anteile bei 27 Prozent und 52 Prozent.

Größere Betriebe sind deutlich häufiger tarifgebunden als Kleinst- und Kleinbetriebe. Während Betriebe mit 100 oder mehr Beschäftigten nach wie vor mehrheitlich tarifgebunden sind, bestehen bei kleineren Betrieben erhebliche Tariflücken: Lediglich 11 Prozent der brandenburgischen Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten gaben an, dass in ihrem Unternehmen ein Tarifvertrag gilt. Auch ältere Betriebe sind tendenziell eher tarifgebunden als jüngere Betriebe: Während unter den Betrieben, die ab 2010 gegründet wurden, nur 12 Prozent tarifgebunden sind, sind es unter den Betrieben, die vor 1990 gegründet wurden, 32 Prozent.

Die Mehrzahl der brandenburgischen Betriebe ist aktuell nicht formal an einen Tarifvertrag gebunden. Die geringe Tarifbindung bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass Tarifverträge nur bei einer Minderheit der Betriebe Anwendung finden. Tatsächlich orientiert sich ein nicht unerheblicher Teil der nicht tarifgebundenen Betriebe an geltenden Flächentarifverträgen. So gab etwa jeder dritte nicht tarifgebundene Betrieb (31 Prozent) an, bestehende Tarifverträge als Maßstab bei der Aushandlung von Löhnen und Gehältern zu nutzen. Dies entspricht einem Viertel (26 Prozent) aller brandenburgischen Betriebe, in denen 19 Prozent der Beschäftigten tätig sind.

Fasst man die formal tarifgebundenen Betriebe und die nicht tarifgebundenen, sich aber an Tarifverträgen orientierenden Betriebe zusammen, erstreckt sich der Wirkungsbereich von Tarifverträgen in Brandenburg auf insgesamt 43 Prozent der Betriebe und 66 Prozent der Beschäftigten.

Richtlinie zur Stärkung der Sozialpartnerschaft

Zentrales Ergebnis des Brandenburger Sozialpartnerdialogs ist die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanzierte „Richtlinie zur Stärkung der Sozialpartnerschaft und Steigerung der Qualität der Arbeit im Land Brandenburg“ (Brandenburger Sozialpartnerrichtlinie).

Gefördert wurden zuletzt acht Projekte in einzelnen Branchen, die Unternehmen zur Weiterentwicklung und Verbesserung ihrer Arbeitsorganisation im Sinne Guter Arbeit beraten. Verknüpft wird diese Beratung mit der Sensibilisierung der Unternehmen zu Fragen von Tarifbindung und Mitbestimmung. Im Rahmen eines Branchendialogs werden in den Projekten die einzelbetrieblichen Erfahrungen mit Überlegungen zur Entwicklung der Branche insgesamt verbunden. Die Sozialpartner werden eng in die Projektumsetzung einbezogen.


Betriebsrätekonferenz Brandenburg

Wesentliches Element der Sozialpartnerschaft auf betrieblicher Ebene sind Betriebsräte. Sie kümmern sich um sichere und gute Arbeitsbedingungen. Sie spüren den Wandel der Arbeitswelt ganz unmittelbar und versuchen diesen im Sinne Guter Arbeit zu gestalten. Ein enger Austausch mit Betriebsratsmitgliedern und Gewerkschaften hilft der Arbeitspolitik im Land. Daher veranstaltet das Arbeitsministerium gemeinsam mit dem DGB Bezirk Berlin-Brandenburg seit 2012 unter Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg jährlich eine Brandenburger Betriebsrätekonferenz.

12. Brandenburger Betriebsrätekonferenz: Gute Arbeit im Land Brandenburg: mitbestimmt und tarifgebunden

Am 4. Dezember 2023 fand nach drei Jahren pandemiebedingt digital ausgerichteter Konferenzen erstmals wieder in Präsenz die jährliche Betriebsrätekonferenz mit insgesamt rund 150 Betriebsratsmitgliedern sowie Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaften und der Landesregierung in der Potsdamer Staatskanzlei statt.

Die Betriebsrätekonferenz 2023 stand unter dem Motto „Gute Arbeit im Land Brandenburg – mitbestimmt und tarifgebunden“. Die Teilnehmenden, zu denen auch Lilian Tschan, Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales gehört, diskutierten unter anderem darüber, wie die Tarifbindung im Land Brandenburg weiter erhöht werden kann.

Ministerpräsident Dietmar Woidke zeigte in seiner Eröffnungsrede auf, dass die gute wirtschaftliche Entwicklung Brandenburgs auch der Mitwirkung der Betriebsräte zu verdanken sei: „Sechs Prozent Zuwachs: Brandenburg war im ersten Halbjahr mit Abstand Deutschlands Wachstumsmotor. Das ist vor allem den Beschäftigten in den Unternehmen zu verdanken. Starke Wachstumsdynamik, Innovationspotenzial, gute Hochschullandschaft, hohe Lebensqualität. All das sind die Schlagworte, die Brandenburg zu einem attraktiven Wirtschaftsstandort machen. Um dieser positiven Entwicklung weiter zu folgen und die Wirtschaft zukunftsfest aufzustellen, ist der Einsatz für gute Arbeitsbedingungen unerlässlich. Die Betriebsräte leisten einen zentralen Beitrag dafür. Sie haben ein Auge auf die Prozesse vor Ort, vertreten die Interessen der Belegschaft und gestalten die betriebliche Zukunft aktiv mit. Sie zeigen: Wir können die Transformation mitgestalten und Gute Arbeit erkämpfen. Damit geben Sie auch neuen Fachkräften gute Gründe, an Bord zu kommen.“

Arbeitsminister Jörg Steinbach ergänzte: „Brandenburg hat sich zu einem vielbeachteten, wachstumsstarken und dynamischen Standort entwickelt. Mit der Stärkung unserer Industrien steigt auch der Anteil an gut bezahlten Industriearbeitsplätzen. Das sind hervorragende Voraussetzungen, um Brandenburg auf dem Weg zu mehr Guter Arbeit voranzubringen. Gleichzeitig sehen wir einen unvermindert hohen Bedarf an Fach- und Arbeitskräften. Unternehmen, die attraktiv sein wollen, kommen an Guter Arbeit nicht vorbei. Tarifbindung und Gute Arbeit gehen dabei Hand in Hand. Die Diskussion auf der Konferenz hat noch einmal deutlich gemacht: Bund und Land setzen sich gemeinsam mit den Gewerkschaften für eine höhere Tarifbindung ein.“

Die Pressemitteilung zur 12. Betriebsrätekonferenz können Sie hier nachlesen.