Investitions- und Infrastrukturförderung
Mit der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" wollen Bund und Länder die Regionen unterstützen, die Strukturpolitik umzusetzen. Rechtliche Grundlage bildet der gemeinsam aufgestellte Koordinierungsrahmen GRW. Die Länder entscheiden eigenständig darüber, was sie aus dem Programm fördern. Bund und Länder finanzieren die Förderungen gemäß Artikel 91 a GG zu gleichen Teilen.
Mit Blick auf die regionalen Unterschiede in Deutschland ist es das Ziel der GRW-Förderung, den strukturellen Aufholprozess zu unterstützen und die wirtschaftliche Entwicklung in strukturschwachen Regionen voranzubringen. Dabei liegt das besondere Augenmerk darauf, die Investitionstätigkeit der Unternehmen in den Regionen zu fördern.
Investitionen schaffen Arbeitsplätze
Um die Einkommenssituation in den Regionen zu verbessern, müssen Arbeitsplätze geschaffen und erhalten werden. Mit Zuschüssen sowohl für gewerbliche Unternehmen als auch für Kommunen werden im Rahmen der GRW betriebliche Investitionen, wirtschaftsnahe Infrastrukturprojekte und nichtinvestive Vorhaben, beispielsweise Kooperationsnetzwerke, Regionalmanagement oder Planungs- und Beratungsleitungen, direkt unterstützt.
Gewerbliche GRW (GRW-G)
Mit der Förderung betrieblicher Investitionen in Betriebsstätten wird die Investitionstätigkeit der gewerblichen Wirtschaft in den strukturschwachen Regionen stimuliert und unterstützt. Neben sich neu ansiedelnden Unternehmen werden auch bestehende Betriebe gefördert. Hauptanliegen ist es, das Einkommen und Wachstum der Regionalwirtschaft zu steigern.
Infrastruktur GRW (GRW-I)
Kommunen und kommunalen Zweckverbänden bietet die GRW-I mit attraktiven Fördersätzen ein wichtiges Instrument, um die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur aufzubauen und den aktuellen Bedürfnissen anzupassen. Eine moderne und leistungsfähige Infrastruktur bildet das Rückgrat für die Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft. Ziel ist es, strukturbedingte infrastrukturelle Nachteile auszugleichen. Dies soll die Wettbewerbssituation der Unternehmen in den betreffenden Regionen im nationalen und internationalen Wettbewerb nachhaltig verbessern.