Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE)

Baurecht für Ersatzbau für Uckermarkleitung

Übertragungsnetzausbau in Brandenburg schreitet weiter voran

Potsdam, 12. August 2020. Für den Ersatzneubau für die so genannte Uckermarkleitung besteht jetzt Baurecht: Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) in Cottbus hat heute den zweiten Planergänzungsbeschluss für die Bauarbeiten an den Vorhabenträger 50Hertz Transmission GmbH ausgereicht. Auch für den Bau des im August 2019 genehmigten östlichen Abschnitts des Vorhabens Nordring Berlin wurde eine weitere wichtige Hürde genommen. „Damit kommt der für die Energiewende so wichtige Übertragungsnetzausbau einen wesentlichen Schritt voran“, erklärte Staatssekretär Hendrik Fischer.

Die 115 Kilometer lange Höchstspannungsfreileitung der Uckermarkleitung soll die Umspannwerke Bertikow bei Prenzlau, Vierraden bei Schwedt und Neuenhagen nordöstlich von Berlin miteinander verbinden. Die vorgesehene Leitung mit einer Betriebsspannung von 380 kV soll in weiten Teilen eine bestehende 220 kV-Trasse ersetzen. Damit werden die erforderlichen Transportkapazitäten für die steigenden Strommengen aus Windenergie- und Photovoltaikanlagen aus dem Nordosten Deutschlands erhöht.

Das Planergänzungsverfahren war erforderlich geworden, nachdem das Bundesverwaltungsgericht den Planfeststellungsbeschluss des LBGR vom 17.07.2014 mit Urteil vom 21.01.2016 für nicht vollziehbar erklärt und insbesondere Nachbesserungen beim Vogelschutz verlangt hatte. Mit dem vorliegenden Beschluss wurde über eine Vielzahl von zusätzlichen Nebenbestimmungen für einen Ausgleich zwischen den energiewirtschaftlichen Erfordernissen im Rahmen der Energiewende und den natur- und artenschutzrechtlichen Vorgaben Sorge getragen.

Auch das zweite große Ausbauvorhaben im Übertragungsnetz in Brandenburg, Nordring Berlin, ist einen wesentlichen Schritt vorangekommen. Im August 2019 hatte das LBGR für den östlichen Abschnitt den Planfeststellungsbeschluss für die insgesamt rund 80 Kilometer lange 380 kV-Trasse erteilt. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun kürzlich den einstweiligen Rechtsschutz eines klagenden Umweltverbandes abgelehnt. Der Bau der Leitung kann wie vorgesehen fortgeführt werden.

Für beide Leitungsvorhaben reichen die Planungen zurück bis ins Jahr 2005. Sie sind in die entsprechenden bundesweiten und europäischen Netzplanungen eingebettet und wurde bereits 2009 ins so genannte Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) aufgenommen. „Mit den jetzt vorliegenden Entscheidungen werden wesentliche Voraussetzungen für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien in Brandenburg und darüber hinaus geschaffen“, erklärte Staatssekretär Fischer.