Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE)

Steinbach: „Zeiten der Kurzarbeit für Weiterbildungen nutzen!“

Arbeitsmarktzahlen für November liegen vor – Arbeitslosenquote 5,2 Prozent

Potsdam, 30. November 2021. „Der Brandenburger Arbeitsmarkt erweist sich ungeachtet der inzwischen erheblich verschärften Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie als stabil. Gleichwohl haben die Auswirkungen der Pandemie Spuren hinterlassen. Viele Branchen konnten das Vorkrisenniveau noch nicht wieder in vollem Umfang erreichen – obwohl das Land Brandenburg im deutschlandweiten Vergleich recht gut dasteht. In erheblichem Maß hat hierzu neben den Wirtschaftshilfen für die Brandenburger Betriebe auch das Kurzarbeitergeld für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beigetragen.“ Das erklärte Arbeitsminister Jörg Steinbach zu den heute von der Bundesagentur für Arbeit vorgelegten Arbeitsmarktzahlen für November. 

Ziel des Kurzarbeitergeldes ist es, bestehende Arbeitsplätze zu sichern und die dringend benötigten Fachkräfte im Land zu halten. Auch angesichts der Ungewissheit, wie sich die Corona-Pandemie, die Impfquote und die Lieferengpässe in der Wirtschaft in den nächsten Wochen und Monaten entwickeln werden, hat der Bund die Voraussetzungen für den erleichterten Bezug von Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2022 verlängert. Konkret heißt das, dass die Kurzarbeiterregelung weiterhin bereits greift, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten eines Betriebes von Arbeitsausfall betroffen sind – und nicht erst bei mindestens einem Drittel. Zudem wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor der Gewährung von konjunkturellem Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld weiter vollständig verzichtet. Auch der Zugang für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer zum Kurzarbeitergeld bleibt erhalten.

Zudem werden den Arbeitgebern die von ihnen während der Kurzarbeit allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge ab dem 1. Januar 2022 auf Antrag zu 50 Prozent erstattet. Weitere 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge können Arbeitgeber erstattet bekommen, wenn ihre Beschäftigten während der Kurzarbeit an einer unter bestimmten Voraussetzungen geförderten beruflichen Weiterbildung teilnehmen. Zudem können die Lehrgangskosten für diese Weiterbildungen abhängig von der Betriebsgröße ganz oder teilweise gefördert werden.

Auch wenn diese Zeiten herausfordernd für die Betriebe sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind, appelliert Minister Steinbach: „Nutzen Sie gemeinsam die Möglichkeit, sich in Zeiten der Kurzarbeit fort- und weiterzubilden. Denn gut ausgebildete Fachkräfte sind das Rückgrat des Wohlstandes in unserem Land, nur so können wir gemeinsam die zukünftigen Herausforderungen der digitalen, ökologischen und ökonomischen Transformation sowie den demografischen Strukturwandel erfolgreich meistern.“

Aus dem Arbeitsmarktbericht:

Im November ist die Zahl der Arbeitslosen in Brandenburg gesunken. Es waren 70.160 Personen arbeitslos gemeldet, davon 39.913 Männer (56,9 Prozent) und 30.247 Frauen (43,1 Prozent). Das sind 1.104 Personen weniger als im Oktober 2021 und 9.939 weniger als im November 2020.

Die Arbeitslosenquote liegt damit bei 5,2 Prozent. Das sind 0,1 Prozent weniger als im Oktober 2021. Im Vergleich zum November 2020 ist die Arbeitslosenquote um 0,8 Prozentpunkte gesunken.

Neue Anzeigen zur Kurzarbeit gaben im November 192 Brandenburger Unternehmen für 2.905 Beschäftigte ab. Die tatsächlich geleistete Kurzarbeit weist die Arbeitsagentur derzeit für den August 2021 aus. Demnach waren 15.643 Personen in Brandenburg im August in Kurzarbeit.