Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE)

Steinbach: "Wir begrüßen das Urteil und sind erleichtert"

Zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Uckermarkleitung

Potsdam, 5. Juli 2022. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seiner heutigen Entscheidung die Klage des NABU Brandenburg gegen den Planergänzungsbeschluss des Landesamts für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) vom 12.08.2020 abgewiesen. Wirtschaftsminister Jörg Steinbach erklärt dazu: „Wir begrüßen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sehr und sind auch erleichtert. Der Bau der für die Energiewende so wichtigen Uckermarkleitung kann nun endlich vollständig umgesetzt werden. Die jahrelangen Verzögerungen haben damit ein Ende. Herzlichen Dank auch den Zulassungsbehörden, die es vermocht haben, die bestehenden Interessenkonflikte rechtssicher gegeneinander abzuwägen und auszugleichen. So muss es weitergehen. Davon unbenommen zeigt das langwierige Genehmigungsverfahren zur Uckermarkleitung exemplarisch, dass es weiterer Änderungen des Bundesgesetzgebers bedarf, um den dringend erforderlichen Netzausbau zu beschleunigen.“

Hintergrund:

Die 115 km lange Uckermarkleitung soll die Umspannwerke Bertikow bei Prenzlau, Vierraden bei Schwedt und Neuenhagen nordöstlich von Berlin miteinander verbinden. Die vorgesehene Leitung mit einer Betriebsspannung von 380 kV soll in weiten Teilen eine bestehende 220 kV-Trasse ersetzen und somit die erforderlichen Transportkapazitäten für die steigenden Strommengen aus Windenergie- und Photovoltaikanlagen aus dem Nordosten Deutschlands erhöhen.

Der vom NABU Brandenburg beklagte zweite Planergänzungsbeschluss des Landesamts für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) war erforderlich geworden, da das Bundesverwaltungsgericht den Planfeststellungsbeschluss des LBGR vom 17.07.2014 mit Urteil vom 21.01.2016 für nicht vollziehbar erklärt und insbesondere Nachbesserungen beim Vogelschutz verlangt hatte.

Mit dem ergänzenden Genehmigungsverfahren, das am 12.08.2020 abgeschlossen wurde, wurde eine Vielzahl von zusätzlichen Nebenbestimmungen für einen Ausgleich zwischen den energiewirtschaftlichen Erfordernissen im Rahmen der Energiewende und den natur- und artenschutzrechtlichen Vorgaben erlassen, die die Vorhabenträgerin 50 Hertz Transmission GmbH zu erfüllen hat.

Für das Leitungsvorhaben reichen die Planungen zurück bis ins Jahr 2005. Es ist in die entsprechenden bundesweiten und europäischen Netzplanungen eingebettet und wurde bereits 2009 ins Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) aufgenommen.