Kammeraufsicht
Für Industrie- und Handelsunternehmen sowie die Betriebe des Handwerks gibt es unterschiedliche Selbstverwaltungskörperschaften. Im Land Brandenburg sind das drei Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie drei Handwerkskammern (HWK), jeweils an den Standorten Potsdam, Frankfurt (Oder) und Cottbus.
1. Industrie- und Handelskammern (IHK)
Die Industrie- und Handelskammern (IHK) sind Selbstverwaltungskörperschaften der Wirtschaft. Sie nehmen die Gesamtinteressen der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden ihres Bezirkes wahr. Die Kammern unterliegen der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Wirtschaft und Energie, die im staatlichen Interesse ausgeübt wird. Gegenstand der Rechtsaufsicht sind die Beschlüsse der Vollversammlung der IHK, unter anderem über die Satzung oder Wahlordnung. Doch sie erstreckt sich auch auf den Bereich der beruflichen Bildung, zum Beispiel auf Prüfungsordnungen für Abschlussprüfungen sowie Fortbildungen und Umschulungen.
Industrie- und Handelskammer (IHK) Potsdam
Industrie- und Handelskammer (IHK) Ostbrandenburg
Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus
2. Handwerkskammern (HWK)
Die Handwerkskammern (HWK) vertreten als Selbstverwaltungskörperschaften die Interessen des Berufsstandes. Sie unterliegen ebenfalls primär der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Wirtschaft und Energie, die im staatlichen Interesse ausgeübt wird. In Teilbereichen unterstehen sie aber auch der Fachaufsicht. Gegenstand der Rechtsaufsicht sind Beschlüsse der Vollversammlung der HWK, unter anderem zu Satzungsänderungen, zur Feststellung des Haushaltsplans sowie zur Erhebung von Gebühren und Beiträgen. Die Fachaufsicht findet unter anderem in den Bereichen der Ausnahmebewilligung und der Ausübungsberechtigung für zulassungspflichtiges Handwerk statt.