Regionale Wachstumskerne
Mit der Neuausrichtung der Wirtschaftsförderung verständigte sich Brandenburg auf die Förderung von 15 Regionalen Wachstumskernen (RWK). Diese bestehen aus Städten und Städteverbünden, die vorrangig bei der Stärkung ihrer besonderen wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Potenziale unterstützt wurden und werden.
Die Wachstumskerne haben sich zu regionalen Arbeitsplatzzentren für ihr Umland entwickelt. Sie sind Motoren der Regionalentwicklung und spielen damit eine wichtige Rolle für die Entwicklung des gesamten Landes. Zu den Regionalen Wachstumskernen zählen: Prignitz, Neuruppin, Oranienburg-Hennigsdorf-Velten, Schwedt/Oder, Eberswalde, Fürstenwalde/Spree, Frankfurt (Oder)-Eisenhüttenstadt, Cottbus, Spremberg, Westlausitz, Schönefelder Kreuz, Luckenwalde, Ludwigsfelde, Potsdam sowie Brandenburg an der Havel.
Seit 2005 unterstützt die Landesregierung die Regionalen Wachstumskerne gezielt. Sie haben Vorrang in verschiedenen Förderrichtlinien. Außerdem sind verschiedene Förderinstrumente ausschließlich den RWK vorbehalten. Dazu gehören unter anderem sogenannte Regionalbudgets und Regionalmanagements im Rahmen des Bund-Länderprogramms „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)".
Seit November 2019 ist die Staatskanzlei des Landes Brandenburg für den RWK-Prozess und die damit verbundenen interministeriellen Arbeitsgruppen zuständig.
Interaktive Karte mit Links zu einzelnen Websites
Für eine große Darstellung bitte das Bild anklicken.
Entwicklung der RWK (Arbeitsplatzdichte, sozialversicherungspflichtig Beschäftigte)
Für eine große Darstellung bitte das Bild anklicken.
Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)" haben Bund und Länder 2009 die Einführung des Fördertatbestandes "GRW-Regionalbudget" beschlossen. In Brandenburg dürfen nur die Regionalen Wachstumskerne ein Regionalbudget beantragen. Dieses kann eingesetzt werden, um regionale Kooperationen anzustoßen, für Stadt-Umland-Projekte, Standortmarketing, Fachkräftegewinnung und für andere Maßnahmen, die die regionale Wirtschaftskraft stärken.
Die RWK müssen sich hierfür mit ihrem umgebenden beziehungsweise angrenzenden Landkreis abstimmen. Pro Wachstumskern kann eine Summe von maximal 150.000 Euro jährlich als Budget beantragt werden. Die Regionalbudgets spielen eine wichtige Rolle für die Ausstrahleffekte der Regionalen Wachstumskerne auf ihr Umland.
Mittlerweile wurde für alle 15 RWK mindestens ein GRW-Regionalbudget bewilligt. Folgende Wachstumskerne setzen derzeit ein Regionalbudgetprojekt um:
Cottbus
Brandenburg/Havel
Fürstenwalde
Ludwigsfelde
Oranienburg-Hennigsdorf-Velten
Schwedt/Oder
Westlausitz
Spremberg
DDas GRW-Regionalmanagement unterstützt die RWK, komplexe und langwierige Wirtschaftsprojekte umzusetzen. Für einen Zeitraum von drei Jahren ist eine Förderung von bis zu 200.000 Euro jährlich bei einem Fördersatz von 75 Prozent möglich.
Förderberechtigt sind Gemeinschaftsprojekte von Wachstumskernen und ihren Umlandkreisen. Die inhaltlichen Schwerpunkte müssen den struktur- und wirtschaftspolitischen Prioritäten des Ministeriums für Wirtschaft und Energie entsprechen. Förderwürdig sind insbesondere Projekte, die zur Regionalisierung der Clusterstrategie beitragen. Die Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) muss im Rahmen der Antragstellung versichern, dass das Regionalmanagement-Vorhaben kompatibel mit den Master-/Umsetzungsplänen der Cluster ist und die dort vorgesehenen Maßnahmen ergänzt, erweitert oder vertieft.
Derzeit wird in 4 RWK ein Regionalmanagement umgesetzt:
Frankfurt (Oder)/Eisenhüttenstadt
Potsdam
Oranienburg-Hennigsdorf-Velten
Schönefelder Kreuz